Genehmigungspflicht

Die Genehmigungspflicht in der Photovoltaik bezieht sich auf die Notwendigkeit, eine offizielle Erlaubnis oder Zustimmung für die Installation und den Betrieb einer Photovoltaikanlage zu erhalten. Ob eine solche Genehmigung erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Art der Anlage, ihrer Größe und ihrem Standort.

Im Allgemeinen ist keine Baugenehmigung erforderlich, wenn Photovoltaikanlagen auf Dächern oder an Fassaden montiert werden. Diese Anlagen gelten in der Regel als zulässige Zubehörnutzung, sofern sie bestimmte Bauvorschriften einhalten.

Für Freilandanlagen oder größere Anlagen kann jedoch eine Baugenehmigung erforderlich sein. Die genauen Anforderungen können je nach Landesbauordnung und lokalen Vorschriften variieren. Daher ist es wichtig, sich vor der Installation einer Photovoltaikanlage bei der zuständigen Behörde zu informieren und gegebenenfalls eine Baugenehmigung einzuholen.

Nicht genehmigungspflichtig ist die Einspeisevergütung, die gesetzlich garantiert ist und keiner Genehmigung bedarf.

Es sollte auch beachtet werden, dass trotz der allgemeinen Genehmigungsfreiheit für Dach- und Fassadenanlagen in einigen Fällen dennoch Genehmigungen erforderlich sein können, beispielsweise bei denkmalgeschützten Gebäuden (siehe: Denkmalschutz) oder in bestimmten Schutzgebieten.