Baugenehmigung

Eine Baugenehmigung ist eine offizielle Erlaubnis, die von den zuständigen Behörden erteilt wird und die den Bau oder die Änderung einer Struktur, wie z.B. einer Photovoltaikanlage, erlaubt. Im Kontext der Photovoltaik bezieht sich eine Baugenehmigung auf die Erlaubnis, eine Photovoltaikanlage zu installieren.

Im Allgemeinen ist der Bau der üblichen kleineren Photovoltaik-Aufdachanlagen von Privatleuten grundsätzlich genehmigungsfrei laut Baugesetzbuch (BauGB). Dies gilt vor allem für Anlagen, die auf dem Dach eines bestehenden Gebäudes installiert werden.

In fast allen Bundesländern gilt jedoch für Freiflächen-Anlagen ab einer Höhe von 3 Metern und einer Länge von 9 Metern die Genehmigungspflicht. Hier muss also vor dem Bau eine Baugenehmigung eingeholt werden. Auch wenn die Anlage in bestimmten Gebieten, wie z.B. Naturschutzgebieten, errichtet werden soll, kann eine Baugenehmigung erforderlich sein.

In einigen Bundesländern, wie z.B. Bayern, wird für den Bau einer Photovoltaikanlage gemäß der Landesbauordnung keine Baugenehmigung benötigt.

Es ist immer ratsam, sich vor der Installation einer Photovoltaikanlage bei der örtlichen Baubehörde oder einem Fachanwalt für Baurecht zu informieren, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.