Baurecht

Das Baurecht in der Photovoltaik bezieht sich auf die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften, die bei der Planung, Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen zu beachten sind. Das Thema Baurecht erstreckt sich somit in etliche Bereiche.

Zum Beispiel: 

  1. Baugenehmigung: In den meisten Fällen ist für eine Photovoltaik-Anlage, wie beispielsweise eine Auf-Dach-Montage auf einem Eigenheim, keine Baugenehmigung erforderlich.. Gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB) sind üblicherweise kleinere Photovoltaik-Aufdachanlagen von Privatpersonen genehmigungsfrei. Dennoch hat der Bauherr die Verpflichtung, bestimmte baurechtliche Vorgaben einzuhalten.
  2. Änderungen im Baurecht: Änderungen im Baurecht können erhebliche Auswirkungen auf die Photovoltaikindustrie haben. Zum Beispiel führte eine Änderung im Baurecht im Januar zu einem Boom bei PV-Anlagen.
  3. Baurechtliche Privilegierung: Es gibt Situationen, in denen bestimmte Arten von Photovoltaikanlagen baurechtlich bevorzugt behandelt werden. Ein allgemeiner Ausnahmetatbestand für Freiflächen-Photovoltaikanlagen wurde zum Beispiel bereits mit Wirkung zum 01. Januar 2023 in das Baugesetzbuch aufgenommen.
  4. Baugenehmigungen nach Bundesland: Im Allgemeinen sind keine Baugenehmigungen für Photovoltaikanlagen notwendig. Allerdings kann dies je nach Bundesland variieren.
  5. Baurecht und Gemeinden: Einige Städte haben Bedenken gegen Pläne geäußert, die das Baurecht für Solarparks ändern würden. Beispielsweise sollen künftig Solarparks an Autobahnen und Bahntrassen ganz ohne Genehmigung der Gemeinden gebaut werden dürfen.

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