Genehmigungsfreiheit

Die Genehmigungsfreiheit in der Photovoltaik bezieht sich auf die rechtliche Regelung, dass für den Bau und Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen keine Baugenehmigung erforderlich ist. 

Laut dem deutschen Baugesetzbuch (BauGB) sind übliche kleinere Photovoltaik-Aufdachanlagen, die von Privatleuten errichtet werden, grundsätzlich genehmigungsfrei. Dies bedeutet, dass Hausbesitzer eine Photovoltaikanlage auf ihrem Dach installieren können, ohne vorher eine Genehmigung von den zuständigen Behörden einholen zu müssen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Genehmigungsfreiheit nur für „gebäudeabhängige“ Photovoltaikanlagen gilt. Das heißt, die Anlagen müssen an oder auf einem bestehenden Gebäude installiert sein. Für „gebäudeunabhängige“ Photovoltaikanlagen, also solche, die nicht an einem Gebäude angebracht sind, kann eine Baugenehmigung erforderlich sein.

Solaranlagen, die unabhängig von Gebäuden sind, benötigen keine Genehmigung, solange sie eine Höhe von bis zu 3 Metern und eine Gesamtlänge von bis zu 9 Metern haben.

Die genauen Regelungen zur Genehmigungsfreiheit können je nach Bundesland variieren. Daher ist es ratsam, sich vor dem Bau einer Photovoltaikanlage bei den lokalen Behörden über die geltenden Bestimmungen zu informieren.

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