Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung in der Photovoltaik ist eine finanzielle Vergütung, die Betreiber von Photovoltaikanlagen für den Strom erhalten, den sie in das öffentliche Netz einspeisen. Die Einspeisevergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt und soll den Ausbau erneuerbarer Energien fördern.

Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Größe und das Installationsdatum der Anlage. Die Vergütung wird in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) angegeben.

Zum Beispiel, im Jahr 2024 beträgt die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen bis 10 kWp 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Für Anlagen mit einer Leistung von 10 – 40 kWp liegt die Vergütung bei 7,10 ct/kWh.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Einspeisevergütung nur für den überschüssigen Strom gilt, der nicht selbst verbraucht wird. Darüber hinaus sinkt die Einspeisevergütung in der Regel jedes Jahr, um den sinkenden Kosten für die Installation von Photovoltaikanlagen Rechnung zu tragen.

Für neu installierte Anlagen ab dem 1. August 2024 soll die Vergütung auf 8,0 Cent bzw. 12,8 Cent pro kWh sinken.