Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein zentrales Gesetz in Deutschland, das die Förderung und den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen regelt. Im Bereich der Photovoltaik spielt das EEG eine entscheidende Rolle, da es die vorrangige Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz sowie eine garantierte Einspeisevergütung für diesen Strom festlegt.

Die Hauptziele des EEG sind die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung, die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und die Reduzierung der Treibhausgasemissionen. Das Gesetz sieht dabei vor, dass Betreiber von PV-Anlagen für den eingespeisten Strom eine feste Vergütung erhalten, die über einem bestimmten Zeitraum garantiert wird.

Mit der Novelle des EEG 2023 wurden einige Änderungen vorgenommen, die den Betrieb von PV-Anlagen betreffen. So können beispielsweise Bürgerenergiegesellschaften Photovoltaikanlagen auf Dach- oder Freiflächen bis zu einer Größe von 6 MW ohne Ausschreibung bauen. Darüber hinaus wurden einige Vereinfachungen für Betreiber privater Photovoltaikanlagen eingeführt.

Es ist jedoch zu beachten, dass die genaue Höhe der Einspeisevergütung und die spezifischen Regelungen des EEG regelmäßig angepasst werden, um auf Veränderungen in den Kosten für erneuerbare Energien und auf Entwicklungen im Energiemarkt zu reagieren.