Degressionsrate

Die Degressionsrate in der Photovoltaik bezieht sich auf die regelmäßige Anpassung der Einspeisevergütung für Solarstrom. Diese Anpassung erfolgt nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und führt dazu, dass die Vergütungssätze für den in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom im Laufe der Zeit sinken.

Die Bundesregierung legt jährlich Ziele für den Ausbau der Photovoltaik fest. Die jeweilige Senkung, d.h. die Degressionsrate, gilt immer für drei Monate. Die Degressionsrate hängt von der Menge an neu installierter Leistung ab und wird monatlich angepasst. Wenn mehr Leistung installiert wird als geplant, steigt die Degressionsrate und die Einspeisevergütung sinkt schneller. Wenn weniger Leistung installiert wird als geplant, sinkt die Degressionsrate und die Einspeisevergütung sinkt langsamer.

Zum Beispiel lag die Degressionsrate für Anlagen mit einer Leistung zwischen 10 und 40 Kilowattpeak bei 7,15 Cent pro Kilowattstunde.

Die Degressionsrate ist ein wichtiges Instrument zur Steuerung des Ausbaus der Photovoltaik und zur Begrenzung der Kosten der Energiewende. Sie soll dazu beitragen, dass die Photovoltaik wettbewerbsfähig wird und ohne Subventionen auskommt.

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