Mieterstrommodell
Das Mieterstrommodell in der Photovoltaik bezieht sich auf das Konzept, bei dem Vermieter oder Eigentümer von Mehrfamilienhäusern eine Photovoltaikanlage installieren und den erzeugten Strom direkt an die Mieter im Gebäude verkaufen. Dieses Modell wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland begünstigt.
Das Mieterstrommodell bietet sowohl für Vermieter als auch für Mieter Vorteile. Zum einen kann der Vermieter durch den Verkauf des Stroms zusätzliche Einnahmen generieren. Außerdem kann die Installation einer Photovoltaikanlage den Wert der Immobilie steigern und die Nebenkosten senken. Für die Mieter kann der bezogene Strom aus der Photovoltaikanlage günstiger sein als der Strom aus dem öffentlichen Netz.
In Zeiten steigender Netzentgelte können Mieterstrommodelle besonders attraktiv sein. Sie fördern die dezentrale Energieerzeugung und unterstützen die Energiewende, indem sie den Verbrauch von lokal erzeugtem, erneuerbarem Strom fördern.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Umsetzung eines Mieterstrommodells bestimmte rechtliche Anforderungen mit sich bringt. Beispielsweise muss der Vermieter als Energieversorger registriert sein und entsprechende Pflichten erfüllen.
Seit 2021 sieht das Gesetz Staffelungen für den Mieterstromzuschlag vor, abhängig von der Größe der Photovoltaikanlage. Dieser Zuschlag wird zusätzlich zur normalen Einspeisevergütung gezahlt und soll den finanziellen Anreiz für Mieterstrommodelle weiter erhöhen.
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