Mieterstromzuschlag

Der Mieterstromzuschlag ist eine staatliche Förderung in Deutschland, die seit 2017 besteht und dazu dient, die Nutzung von Photovoltaikanlagen in Mietgebäuden zu fördern. Dieser Zuschlag wird zusätzlich zur normalen Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen gewährt.

Der Mieterstromzuschlag wird vom Netzbetreiber an den Betreiber der Photovoltaikanlage gezahlt. Es handelt sich um eine Vergütung für den Mehraufwand einer lückenlosen Stromversorgung an die Mieter des Gebäudes. Wie die Einspeisevergütung wird der Mieterstromzuschlag für 20 Jahre gezahlt, allerdings ausschließlich für Strom aus Solaranlagen.

Der Mieterstromzuschlag entspricht der PV-Einspeisevergütung, die von der Anlagengröße abhängig ist, abzüglich eines bestimmten Betrags, der vom jährlichen Photovoltaik-Zubau abhängt. 

Um einen Mieterstromzuschlag erhalten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine davon ist, dass mindestens 40 % des Gebäudes unter der PV-Anlage Wohnzwecken dienen müssen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass der Strom an Mieter im gleichen Gebäude oder innerhalb dieses Wohnkomplexes geliefert wird.

Die Mieterstromförderung soll dazu beitragen, einen kostendeckenden Betrieb einer PV-Anlage zu ermöglichen. Es ist eine Anreizmaßnahme, die dazu beiträgt, die Nutzung von Solarenergie in Mietgebäuden zu fördern und so zu einer nachhaltigeren und klimafreundlicheren Energieversorgung beizutragen.