Mieterstromförderung
Die Mieterstromförderung ist eine staatliche Unterstützung in Deutschland, die 2017 eingeführt wurde, um den Betrieb von Photovoltaikanlagen in Mietimmobilien finanziell attraktiv zu machen. Das Ziel dieser Förderung ist es, die Nutzung erneuerbarer Energien in städtischen Gebieten zu fördern und gleichzeitig die Energiekosten für Mieter zu senken.
Im Rahmen des Mieterstrommodells produziert eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohnhauses Strom, der direkt an die Mieter des Gebäudes verkauft wird. Für den so gelieferten Strom erhält der Betreiber der Anlage einen sogenannten Mieterstromzuschlag. Dieser Zuschlag kommt zusätzlich zur normalen Vergütung für den selbst verbrauchten oder ins Netz eingespeisten Strom hinzu.
Die Höhe des Mieterstromzuschlags hängt von der Größe der Photovoltaikanlage ab. So beträgt der Zuschlag für Anlagen, die 2023 und 2024 in Betrieb genommen wurden, zwischen 2,67 Cent/kWh für Anlagen bis 10 kWp und 2,48 Cent/kWh für größere Anlagen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Mieterstromförderung einige Einschränkungen hat. So ist die Förderung nach dem Mieterstromgesetz auf jährlich 500 Megawatt neu installierter PV-Leistung begrenzt. Darüber hinaus muss der Strom lokal erzeugt und verbraucht werden, und das Gebäude darf nicht mehr als 20 Wohneinheiten haben.
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