Mieterstromgesetz

Das Mieterstromgesetz ist ein deutsches Gesetz, das 2017 eingeführt wurde, um die Nutzung von Solarstrom in Mietwohnungen zu fördern. Es ermöglicht es Vermietern, den auf dem Dach des Mietshauses erzeugten Solarstrom direkt an ihre Mieter zu verkaufen. Damit soll ein Anreiz für die Installation von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern geschaffen und die Energiewende vorangetrieben werden.

Das Gesetz sieht vor, dass Vermieter für den an ihre Mieter verkauften Solarstrom einen Zuschlag erhalten. Dieser sogenannte Mieterstromzuschlag wird zusätzlich zur Einspeisevergütung gezahlt, die Vermieter für den in das Stromnetz eingespeisten Solarstrom erhalten.

Es gibt jedoch bestimmte Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um den Mieterstromzuschlag zu erhalten. So darf die installierte Leistung der Photovoltaikanlage ursprünglich 100 kW nicht überschreiten, und sie muss auf oder an einem Wohngebäude installiert sein. Die Stromversorgung muss zudem überwiegend den Mietern des Gebäudes dienen.

Im Jahr 2023 gab es jedoch eine Anpassung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die einige dieser Bedingungen geändert hat. So wurde die 100-kW-Begrenzung aufgehoben, die monatliche Degression ausgesetzt und die Prozesse zur Einführung von Mieterstrommodellen beschleunigt.

Das Mieterstromgesetz hat jedoch auch Kritik hervorgerufen, insbesondere aufgrund der Komplexität der rechtlichen Anforderungen und der begrenzten Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten. Trotzdem kann es insbesondere in Zeiten steigender Netzentgelte eine attraktive Option für Vermieter und Mieter sein, die Energiewende aktiv zu unterstützen und dabei von finanziellen Vorteilen zu profitieren.

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