EEG-Einspeisevergütung

Die EEG-Einspeisevergütung ist eine finanzielle Förderung, die Betreibern von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) in Deutschland für den ins öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom zugesichert wird. Diese Vergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt und soll den Ausbau von erneuerbaren Energien fördern.

Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Größe der PV-Anlage und dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme. Laut aktuellen Informationen beträgt die Einspeisevergütung für Anlagen mit Eigenversorgung und einer Leistung bis 10 kWp 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Für größere Anlagen liegt die Vergütung etwas niedriger.

Mit der EEG-Novelle 2023 wurden einige Änderungen vorgenommen. So wurde beispielsweise die 70-Prozent-Deckelung der Einspeiseleistung für PV-Anlagen aufgehoben, sodass Betreiber nun weder die Leistung ihrer Solaranlage begrenzen noch eine technische Einrichtung zur Begrenzung der Einspeisung installieren müssen. Zudem entfällt seit dem 1. Januar 2023 die Einkommenssteuer für Einnahmen durch Einspeisevergütung für PV-Strom.

Es ist jedoch zu beachten, dass die genaue Höhe der Einspeisevergütung und die spezifischen Regelungen des EEG regelmäßig angepasst werden, um auf Veränderungen in den Kosten für erneuerbare Energien und auf Entwicklungen im Energiemarkt zu reagieren.