Einspeiseleistung
Die Einspeiseleistung in der Photovoltaik bezieht sich auf die Menge an Strom, die eine Photovoltaikanlage ins öffentliche Stromnetz einspeisen kann. Sie ist ein Maß für die Leistungsfähigkeit einer Anlage und wird in Kilowatt Peak (kWp) ausgedrückt, einer Einheit, die die maximale Leistung unter optimalen Bedingungen angibt.
In Deutschland gibt es jedoch eine Regelung, die als 70-Prozent-Regel bekannt ist. Diese Regel besagt, dass Photovoltaikanlagen nur 70 Prozent ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen dürfen. Der Grund dafür ist, dass das Stromnetz nicht überlastet werden soll. Diese Regel betrifft Anlagen mit einer Nennleistung von bis zu 25 kWp. Neuere Anlagen können auch bis zu 100 Prozent ihrer Nennleistung einspeisen, sofern sie über einen technischen Mechanismus verfügen, der es ermöglicht, die Einspeisung im Falle von Netzüberlastungen zu reduzieren.
Die Einspeisevergütung, die der Betreiber einer Photovoltaikanlage erhält, hängt von der Menge des eingespeisten Stroms ab. Seit Januar 2023 wird die Einspeisung von Solarstrom für neue PV-Anlagen höher vergütet als zuvor.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Antrag auf Einspeisung vor der Installation der Photovoltaikanlage beim örtlichen Netzbetreiber gestellt werden muss.
Kunden suchten auch
Photovoltaik in Berlin und Brandenburg
NRG-Projekt bietet Beratung, Planung, Montage und Service für private, gewerbliche und landwirtschaftliche PV-Anlagen in Berlin und Brandenburg.