Abregelung
Die Abregelung in der Photovoltaik bezieht sich auf die Begrenzung der Einspeiseleistung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) ins Stromnetz. Dies kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein, z.B. um das Stromnetz vor Überlastung zu schützen.
Die bekannteste Form der Abregelung ist die sogenannte 70-Prozent-Regelung. Diese besagt, dass die Einspeiseleistung von PV-Anlagen am Netzeinspeisepunkt bis zu einer Größe von 25 kWp auf 70 % ihrer Nennleistung begrenzt werden muss. Bei Anlagen, die größer als 25 kWp sind, ist eine technische Einrichtung zur Fernsteuerung der Anlage durch den Netzbetreiber erforderlich.
Je nach individuellen Gegebenheiten kann die Abregelungspflicht zu Einnahmeverlusten von etwa 2 bis 5 % pro Jahr führen. Um diesen Verlust zu vermeiden, können Betreiber von PV-Anlagen auf gezielten Eigenverbrauch setzen.
Seit dem 1. Januar 2023 ist die 70-Prozent-Regelung für alle neuen Solaranlagen sowie einen Teil der Bestandsanlagen abgeschafft. Das bedeutet, dass neue Anlagen bis zu einer Größe von 25 kWp ihre volle Nennleistung ins Netz einspeisen dürfen, ohne eine Abregelung zu befürchten.