Abregelungspflicht

Die Abregelungspflicht in der Photovoltaik bezieht sich auf die gesetzliche Verpflichtung, die Einspeiseleistung von Photovoltaikanlagen zu begrenzen. Diese Regelung wurde eingeführt, um das Stromnetz vor einer Überlastung zu schützen.

Eine weit verbreitete Form der Abregelung ist die sogenannte „70%-Regelung“. Sie besagt, dass die Einspeiseleistung von Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 25 kWp auf 70 % ihrer Nennleistung begrenzt werden muss. Das bedeutet, dass nur 70% der installierten Leistung einer Anlage ins Netz eingespeist werden dürfen.

Ab dem ersten Januar 2023 entfiel die 70%-Abregelungspflicht für PV-Bestandsanlagen unter 7 kWp. Für Neuanlagen wurde durch das EEG 2023 die 70 Prozent-Kappung für kleine Photovoltaik-Anlagen ab 1. Januar 2023 abgeschafft. Neue PV-Anlagen bis 25 kWp, die nach dem 14. September 2022 installiert wurden, haben keine Einspeisebegrenzung mehr.

Die Aufhebung der Abregelungspflicht war ein wichtiger Schritt, um die Nutzung von Solarenergie attraktiver zu machen und den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern.

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