70 Prozent Regelung

Die 70-Prozent-Regelung in der Photovoltaik war eine Bestimmung, die besagte, dass die Einspeiseleistung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) am Netzeinspeisepunkt bis zu einer Größe von 25 kWp auf 70 % ihrer Nennleistung begrenzt werden musste. Dies bedeutete, dass maximal 70% des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz eingespeist werden durften, und der überschüssige Strom, der durch die PV-Anlage erzeugt wurde, selbst verbraucht oder gespeichert werden musste.

Diese Regelung wurde eingeführt, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Die Begrenzung der Einspeiseleistung sollte dazu dienen, Schwankungen im Stromnetz auszugleichen, die durch die variable Stromerzeugung von PV-Anlagen entstehen können.

Allerdings wurde diese Regelung zum 01. Januar 2023 ausgesetzt. Seitdem dürfen PV-Anlagen bis zu einer Größe von 7 kWp 100 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen, ohne eine Abregelung zu erfahren. Durch den Wegfall der 70%-Regelung können Betreiber von PV-Anlagen ihre Einspeiseerträge in einigen Fällen um mehrere Prozentpunkte steigern.