Einspeiseertrag

Einspeiseerträge in der Photovoltaik beziehen sich auf die finanziellen Erträge, die ein Betreiber einer Photovoltaikanlage erzielt, indem er den von der Anlage erzeugten Strom ins öffentliche Stromnetz einspeist.

Die Höhe der Einspeiseerträge wird maßgeblich durch die sogenannte Einspeisevergütung bestimmt. Diese ist ein festgelegter Betrag, den der Anlagenbetreiber pro Kilowattstunde (kWh) erhält, die seine Anlage ins öffentliche Stromnetz einspeist. Die Höhe der Einspeisevergütung wird vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt und ist für einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert. Im Jahr 2024 beträgt die Einspeisevergütung bis zu 13,0 Cent pro Kilowattstunde.

Die tatsächlichen Einspeiseerträge hängen jedoch auch von anderen Faktoren ab, wie beispielsweise der Leistung der Anlage und der Menge des produzierten Stroms. Eine Photovoltaikanlage erzeugt im Durchschnitt 1.000 Kilowattstunden (kWh) Strom pro Kilowatt Peak (kWp).

Es ist wichtig zu beachten, dass Einspeiseerträge steuerlich relevant sein können. In Deutschland sind die im EEG festgelegte Einspeisevergütungen Nettowerte, der Netzversorger zahlt die Vergütung plus 19 % Umsatzsteuer.

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