Öffentliches Stromnetz
Das öffentliche Stromnetz in der Photovoltaik bezieht sich auf das allgemeine Stromversorgungsnetz, an das eine Photovoltaikanlage angeschlossen werden kann. In der Photovoltaik wird häufig über netzgekoppelte Anlagen gesprochen.
Netzgekoppelte Photovoltaikanlagen sind mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden und können den erzeugten Solarstrom in dieses Netz einspeisen. Überschüssiger Solarstrom, der nicht direkt verbraucht wird, kann somit in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Diese Möglichkeit ist besonders attraktiv in Ländern mit einer Einspeisevergütung, da der Anlagenbetreiber für den eingespeisten Strom eine Vergütung erhält.
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Wohnhäuser mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sein müssen. Diese Vorschrift gilt selbst dann, wenn kein Strom aus dem Netz bezogen wird. Wenn eine Anlage mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist, ist eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur und dem Netzbetreiber erforderlich.
Wenn es zu einem Stromausfall kommt, wird der Wechselrichter der Photovoltaikanlage vom Netz getrennt. Dadurch wird eine sichere Reparatur des Stromnetzes ermöglicht und das Risiko des sogenannten Inselbetriebs wird vermieden.
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