Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist das zentrale Gesetz für den Energiebereich in Deutschland. Es regelt unter anderem den Zugang zu den Strom- und Gasnetzen, die Versorgungssicherheit und den Wettbewerb auf den Energiemärkten. In Bezug auf die Photovoltaik enthält das EnWG verschiedene Bestimmungen, die sich auf die Erzeugung, Vermarktung und Verteilung von Solarstrom beziehen.
Eine der wichtigsten Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz betrifft die Direktvermarktung von Solarstrom. Nach den derzeitigen Plänen soll das Gesetz so geändert werden, dass Vermarkter von Strom aus Photovoltaikanlagen und anderen erneuerbaren Energien stärker in die Pflicht genommen werden.
Das EnWG hat auch Auswirkungen auf die Nutzung von Batteriespeichern in Verbindung mit Photovoltaikanlagen. Die jüngste Novelle des Gesetzes verbessert die Ausgangssituation für privat betriebene Photovoltaikanlagen und ihre Kombination mit Batteriespeichern.
Darüber hinaus plant die Bundesregierung eine neue Regelung in das Energiewirtschaftsgesetz aufzunehmen, die es Energieversorgern ermöglicht, direkt in die Laststeuerung von privaten Haushalten einzugreifen.
Zum 1. Januar 2024 wurden weitere Änderungen eingeführt, die insbesondere Netzbetreiber betreffen. Sie müssen nun steuerbare Stromverbraucher – also unter anderem Stromspeicher – berücksichtigen.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Energiewirtschaftsgesetz regelmäßig überarbeitet wird, um auf Veränderungen im Energiemarkt und technologische Entwicklungen zu reagieren.
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