Anschlussvertrag
Ein Anschlussvertrag in der Photovoltaik ist eine Vereinbarung zwischen dem Betreiber einer Photovoltaikanlage und dem lokalen Energieversorger, die den Anschluss der Anlage an das öffentliche Stromnetz regelt. Dieser Vertrag legt die Bedingungen für die Einspeisung von Solarstrom ins Netz fest und beinhaltet normalerweise Bestimmungen zu technischen Anforderungen, Sicherheitsvorschriften, Abrechnungsmodalitäten und anderen relevanten Themen.
In Deutschland ist es üblich, dass der Betreiber einer Photovoltaikanlage einen Anschlussvertrag mit dem örtlichen Netzbetreiber abschließt. Dieser Vertrag ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Stattdessen sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor, dass der Stromnetzbetreiber den erzeugten Solarstrom abnehmen und vergüten muss, unabhängig davon, ob ein formeller Anschlussvertrag besteht oder nicht.
Zu beachten ist, dass für den Anschluss einer Photovoltaikanlage an das Netz verschiedene technische, rechtliche und sicherheitsrelevante Vorgaben gelten. Dazu gehören unter anderem die korrekte Verkabelung und Installation der Anlage, die Einhaltung von Netzanschlussbedingungen und die ordnungsgemäße Anmeldung und Genehmigung der Anlage.
Für Photovoltaikanlagen, die nach dem Ende der EEG-Förderung weiter betrieben werden (sogenannte Ü20-Anlagen), gelten besondere Regelungen. In diesem Fall kann der Betreiber entscheiden, ob er den erzeugten Strom selbst verbraucht, ins Netz einspeist oder anderweitig vermarktet.
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