Stromeinspeisegesetz

Eine Strombörse ist ein Marktplatz, auf dem Strom gehandelt wird. In der Photovoltaik bezieht sich die Strombörse auf den Ort, an dem der von Photovoltaikanlagen erzeugte Strom verkauft wird. Dieser Prozess wird als Direktvermarktung bezeichnet.

Die Direktvermarktung von Photovoltaik-Strom ist seit 2016 für Anlagen mit einer Leistung von über 100 kWp verpflichtend in Deutschland. Die Betreiber solcher Anlagen sind dazu verpflichtet, ihren erzeugten Strom direkt auf dem Markt zu verkaufen, anstatt eine Einspeisevergütung zu erhalten.

Auf der Strombörse wird der Strompreis viertelstündlich angegeben, was es den Marktteilnehmern ermöglicht, auf kurzfristige Preisänderungen zu reagieren. 

Diejenigen, die ihren Strom aus erneuerbaren Energien direkt vermarkten, verkaufen ihren Strom direkt an einer Strombörse. Dort wird privat erzeugter Grünstrom gehandelt. 

Bei der geförderten Direktvermarktung erhält der Anlageneigentümer vom Vermarkter den Börsenmarktwert seines Stroms und über den Netzbetreiber die Marktprämie.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Direktvermarktung des Stroms weniger planbare Erträge ermöglicht, da sie es ermöglicht, Marktpreise auszunutzen.