Leistungsbegrenzung

Die Leistungsbegrenzung in der Photovoltaik bezieht sich auf die Begrenzung der Leistung, die eine Photovoltaikanlage ins Stromnetz einspeisen darf. Eine solche Begrenzung kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein, zum Beispiel um das Stromnetz vor Überlastung zu schützen.

Eine bekannte Form der Leistungsbegrenzung in Deutschland war die sogenannte „70-Prozent-Regelung“. Nach dieser Regelung musste die Einspeiseleistung von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu 25 Kilowatt peak (kWp) auf 70 Prozent ihrer Nennleistung begrenzt werden.

Diese Regelung wurde jedoch für neue Photovoltaikanlagen, die nach dem 14. September 2022 installiert wurden, und für Bestandsanlagen bis 7 kWp abgeschafft. Dadurch können Betreiber von Photovoltaikanlagen ihre Einspeiseerträge in einigen Fällen um mehrere Prozentpunkte steigern.

Es gibt auch eine dynamische Leistungsbegrenzung, bei der die Leistung am Netzanschluss in Echtzeit überwacht und entsprechend der Wirkungsgrad der Photovoltaikanlage angepasst wird.