Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein bundesdeutsches Gesetz, das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist und die energetischen Anforderungen an Gebäude festlegt. 

Das GEG vereint und vereinfacht die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG). 

Das GEG spielt eine entscheidende Rolle in Bezug auf die Förderung und Integration von Solar-Energie in Gebäuden im Kontext der Photovoltaik. Gemäß dem Gesetz ist es erlaubt, den Strom aus erneuerbaren Energien, der in einem neu errichteten Gebäude verwendet wird, bei der Berechnung des jährlichen Primärenergiebedarfs des Gebäudes zu berücksichtigen.

Durch den Einsatz einer Photovoltaikanlage in Kombination mit einem Speicher können Sie beispielsweise bis zu 45 Prozent Ihres Primärenergiebedarfs abdecken. Bei einer reinen PV-Anlage können Sie 150 kWh pro kWp installierte Nennleistung einsparen, während es bei einer Solaranlage mit Batteriespeicher sogar 180 kWh pro kWp sind.

Die aktuelle Version des GEG bringt zudem Vorteile für Mieterstromprojekte: Wer PV-Strom sektorenübergreifend nutzt, profitiert auf vielen Ebenen. Durch das GEG wird die Rolle der Photovoltaik und Solarspeicher gestärkt und es stehen lukrative staatliche Förderungen zur Verfügung.

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