Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war ein in Deutschland geltendes Regelwerk, das Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und sanierten Altbauten stellte. Sie wurde entworfen, um den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele beizutragen.

In Bezug auf die Photovoltaik war die EnEV besonders relevant, weil sie vorschrieb, wie der Stromertrag aus Photovoltaikanlagen in die Energiebilanz eines Gebäudes eingerechnet werden kann. Dies war wichtig, um die Anforderungen der EnEV zu erfüllen und konnte dazu beitragen, die Kosten für Heizung und Kühlung zu senken.

Die EnEV wurde jedoch am 1. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Das GEG führt die bisherigen Regelungen der EnEV, des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zusammen und stärkt die Rolle der Photovoltaik. Insbesondere kann nun auch der vor Ort eingesetzte Strom aus einer Photovoltaikanlage bei der Ermittlung des Energiebedarfs eines Gebäudes berücksichtigt werden.

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