EEG-Vorgabe
Die EEG-Vorgabe in der Photovoltaik bezieht sich auf die Anforderungen und Bestimmungen, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland für die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen festlegt.
Eine wichtige Vorgabe des EEG ist das Einspeisemanagement. Nach Paragraph 9 des EEG 2023 müssen viele Photovoltaikanlagen zur Teilnahme am Einspeisemanagement fähig sein. Das bedeutet, dass eine Photovoltaikanlage so gesteuert werden kann, dass sie ihre Einspeisung in das Netz drosselt oder ganz einstellt, wenn das Netz überlastet ist.
Eine weitere bedeutende Regelung des EEG bezieht sich auf die Einspeisevergütung. Gemäß der Überarbeitung des EEG von 2014 sind Betreiber von größeren Photovoltaikanlagen (über 10 kWp) verpflichtet, zusätzlich zur Eigenverbrauchsregelung eine EEG-Umlage zu zahlen. Für kleinere PV-Anlagen ab 2023 gibt es allerdings auch Vorteile, darunter eine höhere Vergütung für eingespeisten Strom.
Das EEG 2023 brachte auch einige Änderungen und Verbesserungen für den Ausbau der Photovoltaik mit sich. Dazu gehören der Abbau von Bürokratie, die Erhöhung der EEG-Einspeisevergütung, die Abschaffung der 70%-Regel und die Möglichkeit, zwei Anlagen auf einem Dach anzumelden.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass es weitere technische Anforderungen gibt, die Photovoltaikanlagen erfüllen müssen, um in das Netz einzuspeisen. Diese sind in § 9 EEG (vormals § 6 EEG) geregelt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die EEG-Vorgabe eine Reihe von Regeln und Anforderungen umfasst, die den Betrieb von Photovoltaikanlagen in Deutschland regeln, einschließlich technischer Anforderungen, Einspeisevergütungen und Verwaltungsvorschriften.
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