Zulassung

Die Zulassung in der Photovoltaik bezieht sich auf die behördliche Genehmigung und Zertifizierung von Photovoltaikanlagen und ihren Komponenten, insbesondere den Solarmodulen. Diese Zulassung ist in der Europäischen Union sowie in vielen anderen Ländern erforderlich und stellt sicher, dass die Photovoltaikanlagen bestimmte Mindeststandards hinsichtlich Sicherheit, Leistung und Zuverlässigkeit erfüllen.

In Deutschland ist die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) für Photovoltaikmodule von großer Bedeutung. Diese Zulassung ist beispielsweise erforderlich, wenn die Module überkopf verbaut werden, zum Beispiel auf Balkonen oder Carports. Sie gewährleistet, dass die Module den Anforderungen an Statik, Brandschutz und Sicherheit entsprechen.

In Deutschland gibt es eine Regelung, die besagt, dass Photovoltaik-Dachanlagen Solarmodule mit einer Größe von bis zu zwei Quadratmetern ohne bauaufsichtliche Zulassung verwenden dürfen. Zuletzt wurde vorgeschlagen, diese Grenze auf drei Quadratmeter anzuheben.

Eine weitere wichtige Voraussetzung für den Betrieb einer Photovoltaikanlage ist deren Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Diese Anmeldung ist notwendig für jede Photovoltaikanlage, die ans Stromnetz angeschlossen wird.