Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist eine Zulassung, die in Deutschland vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt wird. Sie bescheinigt die Einhaltung der deutschen Bauvorschriften für bestimmte Bauprodukte oder Bauarten, die nicht durch eine harmonisierte europäische Norm (hEN) geregelt sind. 

In Bezug auf die Photovoltaik bezieht sich die abZ häufig auf Solarmodule und Montagesysteme. Die abZ bestätigt, dass diese Produkte den bauaufsichtlichen Anforderungen entsprechen und sicher in Bauwerken verwendet werden können.

PV-Module gehören zu den sogenannten nicht geregelte Bauprodukten. Für sie ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) erforderlich. In Deutschland können beispielsweise Solarmodule bis zu einer bestimmten Größe ohne bauaufsichtliche Zulassung für Photovoltaik-Dachanlagen verwendet werden.

Einige Hersteller von Solarmodulen streben eine abZ an, um den Zugang zu neuen Einsatzgebieten zu eröffnen, wie zum Beispiel Industriedächern oder Parkplatzüberdachungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die abZ in der Regel zusammen mit der Allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) für eine Dauer von fünf Jahren erteilt wird. 

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