Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG)

Die Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) ist eine Genehmigung, die für bestimmte Bauprodukte oder Bauarten erteilt wird. 

Die aBG ist ein wichtiger Aspekt des deutschen Baurechtsm mit großer Relevanz für die Photovoltaik. Sie wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) oder anderen obersten Bauaufsichtsbehörden erteilt und bestätigt, dass eine bestimmte Bauart – in diesem Fall die Konstruktion und Installation von Photovoltaik-Modulen (PV-Modulen) und zugehörigen Systemen – den technischen Anforderungen entspricht.

Die aBG regelt speziell das Zusammenfügen der Bauprodukte zu baulichen Anlagen. Im Kontext der Photovoltaik kann dies beispielsweise die Montage von PV-Modulen auf einem Dach oder die Integration von PV-Modulen in eine Gebäudefassade (Building-Integrated Photovoltaics, BIPV) umfassen.

Generell müssen alle PV-Module eine ausreichende mechanische Festigkeit und Standsicherheit aufweisen. Die aBG bestätigt, dass diese Anforderungen erfüllt sind und ermöglicht es Herstellern und Installateuren, ihre Produkte oder Bauarten ohne die Notwendigkeit einer individuellen Genehmigung für jedes einzelne Bauprojekt zu verwenden.

Es sollte beachtet werden, dass die aBG nur für Bauprodukte oder Bauarten relevant ist, für die es keine harmonisierten europäischen Normen gibt oder die nicht durch eine Europäische Technische Bewertung (ETA) abgedeckt sind. Bei spezifischen Fragen zur aBG in einem bestimmten Kontext sollte daher immer ein Experte oder die zuständige Behörde konsultiert werden.

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