Verknüpfungspunkt

Der Verknüpfungspunkt in der Photovoltaik bezeichnet den Punkt, an dem die Photovoltaikanlage auf der Wechselstromseite (AC-Seite) an das öffentliche Stromnetz angeschlossen wird. Dieser Anschluss ist entscheidend, damit der von der Anlage erzeugte Strom ins Netz eingespeist werden kann.

Die genaue Position des Verknüpfungspunkts kann je nach Anlage und Standort variieren. In der Regel gilt jedoch der Punkt des Grundstücks mit dem Netz als günstigster Verknüpfungspunkt.

Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist es erforderlich, den Verknüpfungspunkt zunächst zu ermitteln. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Netzbetreiber dem Anlagenbetreiber einen entfernteren Verknüpfungspunkt zuweist, obwohl dies gemäß § 5 (1) Satz 1 EEG 2009 eigentlich nicht vorgesehen ist.

Am Verknüpfungspunkt sollte die Wirkleistungseinspeisung normalerweise auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzt werden. Dies dient dazu, das Stromnetz vor Überlastung zu schützen.

Es ist wichtig, bei der Installation einer Photovoltaikanlage auf technische, rechtliche und sicherheitsrelevante Vorgaben zu achten. Die vereinbarte maximale Einspeiseleistung am Verknüpfungspunkt ist jedenfalls einzuhalten.