Überschusseinspeisung

Die Überschusseinspeisung ist eine Betriebsform von Photovoltaikanlagen, bei der der erzeugte Solarstrom primär für den Eigenbedarf genutzt wird. Der überschüssige Strom, der nicht für den eigenen Verbrauch benötigt wird, wird ins allgemeine Stromnetz eingespeist.

Der Vorteil der Überschusseinspeisung gegenüber der Volleinspeisung (bei der der gesamte erzeugte Solarstrom ins Netz eingespeist wird) besteht darin, dass der Betreiber der Anlage sowohl den finanziellen Vorteil des Eigenverbrauchs als auch die Vergütung für den eingespeisten Strom nutzen kann. 

Für die Abrechnung werden in der Regel zwei Stromzähler benötigt: einer für den Eigenverbrauch und einer für die eingespeiste Energie. In einigen Fällen kann auch ein bidirektionaler Zähler verwendet werden, der sowohl den Bezug als auch die Einspeisung misst.

Die Vergütung für den eingespeisten Strom variiert je nach Land und den spezifischen Förderprogrammen. In Deutschland regelt beispielsweise das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Vergütungssätze für den eingespeisten Solarstrom. Seit Januar 2023 erfolgt für neue PV-Anlagen eine höhere Vergütung für die Einspeisung von Solarstrom im Vergleich zu früher.