Netzanschlussbegehren
Ein Netzanschlussbegehren in der Photovoltaik ist der formelle Antrag, den ein Betreiber einer Photovoltaikanlage beim zuständigen Netzbetreiber stellt, um seine Anlage an das öffentliche Stromnetz anzuschließen.
Das Netzanschlussbegehren ist der erste Schritt im Prozess des Netzanschlusses und setzt eine Reihe von Verfahren in Gang, die zur Installation eines Zählers, zur technischen Abnahme der Anlage und letztlich zur Inbetriebnahme der Anlage führen.
Der Antrag sollte Informationen über die geplante Anlage enthalten, wie z.B. die Art der Anlage (in diesem Fall Photovoltaik), die Nennleistung, den Standort der Anlage und den geplanten Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Die Pflicht für den Netzanschluss ergibt sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das vorschreibt, dass Netzbetreiber verpflichtet sind, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien an ihr Netz anzuschließen und den erzeugten Strom abzunehmen.
Es ist wichtig zu beachten, dass mit dem Netzanschluss einer Photovoltaikanlage Kosten verbunden sein können, die vom Netzbetreiber für den Anschluss und die Nutzung des Netzinfrastruktur erhoben werden.
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