Ladesäulenverordnung (LSV)

Die Ladesäulenverordnung (LSV) ist eine deutsche Verordnung, die technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von Ladepunkten für Elektromobilität festlegt. Sie wurde im Jahr 2016 eingeführt, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu fördern und zu standardisieren.

In Bezug auf Photovoltaik-Anlagen hat die Ladesäulenverordnung besondere Bedeutung. Die Kombination von Photovoltaik und Elektromobilität ist ein zentraler Baustein für eine nachhaltige Energie- und Verkehrswende. Durch die Nutzung von Solarstrom für das Laden von Elektrofahrzeugen können erneuerbare Energien effizient genutzt und CO2-Emissionen reduziert werden.

Die Ladesäulenverordnung legt unter anderem fest, dass öffentliche Ladesäulen mit einer Leistung von 50 kW oder mehr bis 2027 mit Kartenterminals nachgerüstet werden müssen. Dies soll die Zugänglichkeit und Nutzerfreundlichkeit der Ladesäulen erhöhen.

Eine weitere wichtige Regelung betrifft die Melde- und Anzeigepflichten für Betreiber von Ladesäulen. Diese Pflichten ergeben sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und der Ladesäulenverordnung (LSV).

Die Ladesäulenverordnung hat auch Auswirkungen auf die Preisgestaltung für das Laden von Elektrofahrzeugen. So können bestimmte Regelungen dazu führen, dass der Ladestrom teurer wird.