Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ist eine Verordnung in Deutschland, die das Verhältnis zwischen dem Verteilungsnetzbetreiber und dem Anschlussnutzer regelt. Sie wurde am 1. November 2006 veröffentlicht und enthält Regelungen für den Zugang zu Niederspannungsnetzen.

In der Photovoltaik spielt die NAV eine wichtige Rolle, da sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Netzanschluss von Photovoltaikanlagen und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen festlegt. Sie legt unter anderem die technischen Mindestanforderungen für den sicheren und störungsfreien Betrieb des Netzes fest.

Gemäß § 13 der NAV müssen alle Elektroinstallationen, einschließlich der Installation von Photovoltaikanlagen, den technischen Regeln des VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik) entsprechen. Darüber hinaus muss der Netzbetreiber über die Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage informiert werden.

Auch steckerfertige Mikro-PV-Anlagen, die oft als „Plug-and-Play“-Lösungen beworben werden, müssen laut NAV denselben Anmeldeprozess durchlaufen wie größere PV-Anlagen.

Die Einhaltung der NAV ist für Betreiber von Photovoltaikanlagen sehr wichtig, da Verstöße gegen die Verordnung sowohl rechtliche Konsequenzen haben können als auch die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Stromnetzes gefährden können.

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