Bauleitplanung

Die Bauleitplanung in der Photovoltaik bezieht sich auf den Prozess der Planung und Genehmigung von Photovoltaikanlagen, insbesondere von Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Die Bauleitplanung ist ein wichtiger Aspekt des Baurechts und umfasst die Erstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen.

In Deutschland sind Photovoltaikanlagen im Außenbereich nicht als privilegierte Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) klassifiziert. Daher ist eine Bauleitplanung erforderlich, um eine Genehmigung für solche Anlagen zu erhalten.

Bei der Bauleitplanung für Photovoltaikanlagen müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden:

  • Nutzungskonflikte: Durch die Bauleitplanung können mögliche Nutzungskonflikte aufgedeckt und gelöst werden.
  • Raumverträglichkeitsprüfungen: Diese Prüfungen können Teil des Prozesses sein, um sicherzustellen, dass die geplante Photovoltaikanlage mit den Zielen der Raumordnung übereinstimmt.
  • Denkmalschutz: Bei der Anpassung der Bauleitplanung für PV-Freiflächenanlagen an die Ziele der Raumordnung müssen auch denkmalpflegerische Aspekte berücksichtigt werden.
  • Umweltauswirkungen: Im Zuge der Bauleitplanung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage müssen Entscheidungen gemäß den Bestimmungen des BauGB zur Vermeidung, Kompensation und Ersatzmaßnahmen getroffen werden.

Durch die Planungshoheit im Bauleitverfahren haben Gemeinden die Möglichkeit, Einfluss auf die Gestaltung von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen zu nehmen und somit aktiv zur Energiewende beizutragen.

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