Abnahmegarantie

Die Abnahmegarantie in der Photovoltaik ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Gemäß dieser Garantie sind die Stromnetzbetreiber verpflichtet, den Strom, der durch Photovoltaikanlagen oder andere Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien erzeugt wird, abzunehmen. Das bedeutet, dass der von einer Photovoltaikanlage erzeugte Strom von einem Energieversorger übernommen werden muss.

Diese Garantie ist eine langfristige Vereinbarung und bietet dem Betreiber der Solaranlage Sicherheit und eine sichere Einnahmequelle. Es gibt kaum Ausnahmen zu dieser Regelung, was bedeutet, dass der erzeugte Strom fast ohne Wenn und Aber abgenommen werden muss.

Die Abnahmegarantie ist auch für die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Kraftwerks relevant und spielt eine wichtige Rolle für nicht selbst nutzbaren Strom. Sie ist somit ein fester Bestandteil des EEG und trägt dazu bei, dass die jeweiligen Netzbetreiber den erzeugten Solarstrom abnehmen müssen.