Solarpflicht

Die Solarpflicht, auch bekannt als solare Baupflicht oder Solardachpflicht, ist ein gesetzliches Erfordernis, das den obligatorischen Einbau von Photovoltaikanlagen oder Solarthermie in Neu- und Altbauten vorschreibt. Sie wurde eingeführt, um den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen und einen Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen zu leisten.

Die genauen Bestimmungen zur Solarpflicht können je nach Bundesland unterschiedlich sein. In Baden-Württemberg gilt zum Beispiel seit dem 1. Januar 2023 die Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen auf allen Wohngebäuden. In Nordrhein-Westfalen müssen ab 2025 bei Neubauten und ab 2026 bei Dachsanierungen auch Altbauten entweder mit einer Photovoltaikanlage oder einer Solarthermieanlage ausgestattet werden.

Ab dem 1. Januar 2023 sind in Deutschland Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen auf allen gewerblich genutzten Gebäuden mit einer Dachfläche von mehr als 75 Quadratmetern verpflichtend. In Rheinland-Pfalz müssen Gewerbedächer seit Januar 2023 zu mindestens 50 Prozent mit Solaranlagen ausgestattet sein.

Auch Wohngebäude unterliegen der Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern. In einigen Bundesländern gilt diese Vorschrift bereits seit dem 1. Januar 2023 für Neubauten.

Die Umsetzung der Solarpflicht kann Bauherren vor verschiedene Herausforderungen stellen. Dazu gehören die Ausrichtung und Größe der Dachfläche, die Auswahl der passenden Solartechnik und die Integration der Anlage ins Stromnetz.

Kunden suchten auch

NRG projekt Logo freigestellt

Photovoltaik in Berlin und Brandenburg

NRG-Projekt bietet Beratung, Planung, Montage und Service für private, gewerbliche und landwirtschaftliche PV-Anlagen in Berlin und Brandenburg.