Förderdeckel
Der Begriff „Förderdeckel“ oder auch „Solardeckel“ bzw. „PV-Deckel“ bezieht sich auf eine Begrenzung der staatlichen Förderung von Photovoltaikanlagen, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt war.
Im speziellen Fall Deutschlands wurde der Förderdeckel im Jahr 2012 eingeführt und besagte, dass die Einspeisevergütung für Solarstrom aus neuen Photovoltaikanlagen nur bis zu einer installierten Gesamtleistung von 52 Gigawatt gewährt wird. Sobald diese Marke erreicht war, sollte die Förderung eingestellt werden.
Dieser Förderdeckel war umstritten, da Kritiker argumentierten, er bremse den Ausbau der Solarenergie in Deutschland. Im Jahr 2020 beschloss die deutsche Bundesregierung schließlich, den Solardeckel abzuschaffen. Dies bedeutet, dass Photovoltaikanlagen unabhängig von der bereits installierten Gesamtleistung weiterhin von der EEG-Förderung profitieren können.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Höhe der Förderung je nach verschiedenen Faktoren variieren können, einschließlich der Größe und des Typs der Photovoltaikanlage sowie der Art ihrer Installation und Nutzung.
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