Einspeisetarif

Der Einspeisetarif, auch als Einspeisevergütung bekannt, in der Photovoltaik bezieht sich auf den Betrag, den ein Betreiber einer Photovoltaikanlage pro Kilowattstunde (kWh) erhält, die seine Anlage ins öffentliche Stromnetz einspeist. Dieser Tarif ist ein wichtiger Faktor für die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen und wird oft durch staatliche Regelungen festgelegt, um die Nutzung von erneuerbaren Energien zu fördern.

Die Höhe des Einspeisetarifs kann je nach Land und Anlagengröße variieren. In Deutschland liegt die Einspeisevergütung zum Beispiel ab dem 01. Februar 2024 bei 8,11 Cent pro Kilowattstunde (Cent/kWh) für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 10 Kilowatt Peak. Für Anlagen bis 10 kWp steigt der Tarif ab dem 1. Februar 2024 auf 12,9 Cent pro kWh. Bei größeren Anlagen erhalten die Teile ab 10 kWp einen Tarif von 10,8 Cent pro kWp.

In Österreich hingegen beträgt der Einspeisetarif der OeMAG 13,691 Cent/kWh (Marktpreis Q3/2023), wobei die maximale PV-Anlagengröße 500kWp ist. Es gibt auch einen Sonderbonus für Anlagen bis 100 kWp, der den Tarif auf 15,0 Cent/kWh für bis zu 3.500 kWh pro Jahr erhöht.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Einspeisevergütung in der Regel für einen bestimmten Zeitraum garantiert wird, oft 20 Jahre. Nach Ablauf dieses Zeitraums können die Tarife neu festgelegt oder die Anlagebetreiber können gezwungen sein, ihren Strom auf dem freien Markt zu verkaufen.

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