Einkommensteuergesetz (EStG)

Das Einkommensteuergesetz (EStG) regelt in Deutschland die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen. In Bezug auf die Photovoltaik ist besonders § 3 Nr. 72 EStG von Bedeutung.

Gemäß § 3 Nr. 72 EStG sind bestimmte Photovoltaikanlagen von der Einkommensteuer befreit. Diese Steuerbefreiung gilt für natürliche Personen und Mitunternehmerschaften und betrifft Photovoltaikanlagen „an, auf oder in“ Gebäuden. 

Dies bedeutet, dass Einnahmen aus dem Betrieb dieser Photovoltaikanlagen nicht als Einkommen im Sinne des EStG angesehen werden und somit nicht versteuert werden müssen. Dies kann insbesondere für ältere Anlagen relevant sein, die aus der Einspeisevergütung hervorgegangen sind.

Die Regelung wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 eingeführt und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.

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