EEG-Umlage
Die EEG-Umlage ist ein Mechanismus im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der dazu dient, die Kosten für den Ausbau erneuerbarer Energien auf alle Stromverbraucher zu verteilen. Sie wird von allen Stromverbrauchern bezahlt und finanziert die Differenz zwischen den Kosten für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und dem Marktpreis für Strom.
Im Kontext der Photovoltaik (PV) kann die EEG-Umlage auch den Eigenverbrauch von Solarstrom betreffen. Bis 2021 mussten Nutzer von selbst verbrauchtem Strom 40 Prozent der jeweils gültigen EEG-Umlage zahlen. Seit dem Jahr 2023 sind Photovoltaikanlagen, die eine Leistung von bis zu 30 kWp erzeugen, jedoch von der EEG-Umlage befreit.
Mit der Novelle des EEG 2023 wurden einige Änderungen vorgenommen. So wurde unter anderem die EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Solarstrom abgeschafft. Das bedeutet, dass Betreiber von PV-Anlagen nun den gesamten von ihnen erzeugten Solarstrom selbst verbrauchen können, ohne dafür eine Umlage zahlen zu müssen.
Es ist jedoch zu beachten, dass die genauen Regelungen der EEG-Umlage regelmäßig angepasst werden, um auf Veränderungen in den Kosten für erneuerbare Energien und auf Entwicklungen im Energiemarkt zu reagieren.