EEG-Förderung
Die EEG-Förderung, ein Akronym für das Erneuerbare-Energien-Gesetz, ist eine zentrale Säule der deutschen Energiepolitik zur Förderung erneuerbarer Energien, einschließlich Photovoltaik.
Die EEG-Förderung sichert den Betreibern von Photovoltaikanlagen eine feste Einspeisevergütung für den Strom, den sie ins öffentliche Netz einspeisen. Diese Vergütung ist für einen Zeitraum von 20 Jahren festgelegt und soll die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen verbessern.
Ab dem 1. Februar 2024 beträgt die Einspeisevergütung für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 10 Kilowatt Peak (kWp) 8,11 Cent pro Kilowattstunde (Cent/kWh).
Neben der EEG-Förderung gibt es auch andere Förderinstrumente wie Kredite und Zuschüsse. Die KfW-Bankengruppe bietet beispielsweise zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse für die Installation von Photovoltaikanlagen an.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die EEG-Förderung in den letzten Jahren mehrfach reformiert wurde, um den Markt an die sich ändernden Bedingungen anzupassen. So sind beispielsweise die Vergütungssätze im Laufe der Zeit gesunken, um den sinkenden Kosten für Photovoltaikanlagen Rechnung zu tragen.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass die EEG-Förderung für einige Photovoltaikanlagen ausläuft. Dies betrifft vor allem Anlagen, die vor 2001 in Betrieb genommen wurden und deren 20-jährige Förderperiode endet. Für diese Anlagen gibt es verschiedene Optionen, darunter der Weiterbetrieb ohne EEG-Förderung, der Direktverkauf des erzeugten Stroms oder der Eigenverbrauch.
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