PV-Austauschregelung
Die PV-Austauschregelung in der Photovoltaik ist eine Regelung, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt ist und den Austausch von Solarmodulen in bestehenden Photovoltaikanlagen regelt.
Gemäß den Bestimmungen des EEG dürfen Solarmodule innerhalb einer bestehenden PV-Anlage nur dann unter Beibehaltung der Vergütungshöhe durch neue Module ersetzt werden, wenn sie defekt sind oder ihre Leistungsfähigkeit signifikant abgenommen hat. Der Austausch von Modulen, nur weil aktuellere Modelle leistungsfähiger sind, ist also nicht zulässig.
Die PV-Austauschregelung gilt für alle Solaranlagen, auch wenn sie vor 2012 in Betrieb genommen wurden. Sie dient dazu, den Betreibern von Photovoltaikanlagen einen Anreiz zu geben, ihre Anlagen instand zu halten und weiterhin zur Stromerzeugung zu nutzen, ohne dass dabei die ursprüngliche Vergütungshöhe verloren geht.
Es ist wichtig zu beachten, dass bei einem Modultausch der Netzbetreiber informiert werden muss. Darüber hinaus kann die Regelung je nach spezifischen Umständen variieren, so dass es ratsam ist, sich vor dem Austausch von Modulen rechtlich beraten zu lassen.
Kunden suchten auch
Photovoltaik in Berlin und Brandenburg
NRG-Projekt bietet Beratung, Planung, Montage und Service für private, gewerbliche und landwirtschaftliche PV-Anlagen in Berlin und Brandenburg.