Inbetriebnahmezeitpunkt (IBZ)

Der sogenannte Inbetriebnahmezeitpunkt (IBZ) bezeichnet den Zeitpunkt, an dem eine Photovoltaikanlage erstmals Strom produziert und ins Netz einspeist. Dieser Meilenstein markiert den Beginn der Energieerzeugung und -einspeisung einer Solaranlage in das öffentliche Stromnetz. Dieser Zeitpunkt ist ein wichtiger Faktor, da er die Wirtschaftlichkeit und den Ertrag der Anlage beeinflussen kann.

Im Kontext des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) spielt der IBZ eine entscheidende Rolle. Das Datum, an dem eine Photovoltaikanlage in Betrieb genommen wird, bestimmt die Höhe der Einspeisevergütung. Diese wird monatlich reduziert, so dass Anlagen, die später in Betrieb genommen werden, eine geringere Vergütung erhalten.

Voraussetzung für die Inbetriebnahme ist die vorherige feste Installation der Anlage und deren Fähigkeit, Strom zu produzieren. Der Inbetriebnahmezeitpunkt kann durch Zeugen, Bilder oder das Inbetriebnahmeprotokoll nachgewiesen werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Inbetriebnahme nicht gleichzeitig mit der Fertigstellung der Installation erfolgen muss. Es kann einen Zeitraum zwischen der vollständigen Installation der Anlage und dem tatsächlichen Inbetriebnahmezeitpunkt geben.