Clearingstelle EEG
Die Clearingstelle EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) ist eine unabhängige Einrichtung in Deutschland, die zur Klärung von Anwendungsfragen und Konflikten im Bereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) eingerichtet wurde. Sie wurde von der Bundesnetzagentur eingeführt.
Die Clearingstelle EEG bietet verschiedene Dienste an, darunter Schlichtung, Beratung, Vermittlung und Schulungen. Sie beantwortet auch häufig gestellte Rechtsfragen und bietet eine umfangreiche Datenbank mit relevanten Informationen.
Ein wesentlicher Teil ihrer Arbeit besteht darin, Streitigkeiten zwischen verschiedenen Akteuren im Bereich der erneuerbaren Energien zu schlichten, wie zum Beispiel zwischen Betreibern von Photovoltaik-Anlagen und Netzbetreibern. Die Clearingstelle kann auch bei technischen Fragen helfen, die sich aus der Anwendung des EEG ergeben.
Die Clearingstelle hat sich in jüngster Zeit mit wichtigen Fragen im Zusammenhang mit dem „PV-Deckel“ befasst, einer Begrenzung der Gesamtmenge an Photovoltaik-Leistung, die in Deutschland gefördert werden kann.
Zudem hat die Clearingstelle Hinweise zur Inbetriebsetzung von Fotovoltaikanlagen unter dem EEG 2009 gegeben.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Clearingstelle EEG eine neutrale und unabhängige Rolle spielt und darauf abzielt, faire und praktikable Lösungen für die verschiedenen Herausforderungen zu finden, die sich aus der Anwendung des EEG und des KWKG ergeben.