Bestandsgebäude

Ein Bestandsgebäude in der Photovoltaik bezieht sich auf ein bestehendes oder älteres Gebäude, auf dem eine Photovoltaikanlage installiert ist oder installiert werden kann. Diese Gebäude können sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude sein und sie stellen einen bedeutenden Teil des Potenzials für die Nutzung von Sonnenenergie dar.

Seit Januar 2023 müssen in bestimmten Regionen, wie zum Beispiel Baden-Württemberg und Berlin, Bestandsgebäude, die eine grundlegende Dachsanierung durchlaufen, mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. In diesen Fällen muss 60 Prozent der für Solarzwecke geeigneten Dachfläche mit Solarmodulen belegt werden.

Die Installation von Photovoltaikanlagen auf Bestandsgebäuden kann jedoch Herausforderungen mit sich bringen. Zum Beispiel muss bei einer Reparatur des Dachs die PV-Anlage zunächst abgebaut und danach wieder neu aufgesetzt werden. Darüber hinaus können denkmalgeschützte Gebäude besondere Anforderungen stellen, obwohl Photovoltaikanlagen generell nicht im Widerspruch zu denkmalgeschützten Gebäuden stehen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Installation von Photovoltaikanlagen auf Bestandsgebäuden in der Regel im Rahmen einer größeren Sanierung umgesetzt wird. Daher sind eine gründliche Planung und Beratung durch Experten entscheidend.

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