Berliner Bauordnung (BauOBln)

Die Berliner Bauordnung (BauOBln) legt die baulichen und technischen Anforderungen für Gebäude und andere bauliche Anlagen in Berlin fest. Im Kontext der Photovoltaik beinhaltet die Bauordnung Vorschriften für die Installation und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen.

Solaranlagen müssen gemäß § 32 Abs. 5 der BauOBln so platziert werden, dass ein Übergreifen von Feuer auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke verhindert wird.Dies bezieht sich insbesondere auf die Abstände von PV-Anlagen zu Brandwänden. In der Vergangenheit wurden die Pflichtabstände von PV-Anlagen zu Brandwänden in Berlin reduziert, um den Ausbau der Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen zu erleichtern.

Darüber hinaus hat Berlin im Jahr 2020 das Solargesetz eingeführt, welches unter bestimmten Bedingungen eine Solarpflicht vorsieht. Gemäß § 3 Abs. 1 des SolarG Bln besteht eine Pflicht zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaik-Anlage. Allerdings betrifft diese Verpflichtung nicht alle Gebäudeeigentümer:innen. Lediglich private Haushalte sind dazu verpflichtet, Vorrichtungen für Photovoltaikanlagen einzubauen, wie beispielsweise Kabel oder Leerrohre.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass laut Baugesetzbuch (BauGB) der Bau der üblichen kleineren Photovoltaik-Aufdachanlagen von Privatleuten grundsätzlich genehmigungsfrei ist. 

Die genauen Anforderungen und Bedingungen können je nach Einzelfall variieren, daher ist es immer ratsam, sich vor der Installation einer Photovoltaik-Anlage professionell beraten zu lassen.

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