Ausgleichsmechanismusverordnung
Die Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) spielt eine wichtige Rolle für Betreiber von Photovoltaikanlagen. Sie legt die Rahmenbedingungen für die Einspeisung von Solarstrom ins Netz und für die Vergütung des eingespeisten Stroms fest.
Die AusglMechV ist eine zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erlassene Verordnung. Das EEG regelt die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland, und die AusglMechV ergänzt es durch Regelungen zur Abwicklung des Ausgleichs zwischen den verschiedenen Marktakteuren.
Eine zentrale Rolle spielt dabei die sogenannte EEG-Umlage. Diese Umlage dient dazu, die Mehrkosten für den Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien gegenüber dem Bezug von konventionell erzeugtem Strom auszugleichen. Die Umlage wird auf alle Stromverbraucher umgelegt und soll so dazu beitragen, dass sich alle an den Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien beteiligen.
Für Betreiber von Photovoltaikanlagen bedeutet dies konkret, dass sie einen bestimmten Betrag pro eingespeister Kilowattstunde Strom erhalten. Die Höhe dieser Vergütung wird regelmäßig neu festgelegt und orientiert sich unter anderem an den aktuellen Strompreisen.
Es ist wichtig zu beachten, dass es auch Meldepflichten im Zusammenhang mit der AusglMechV gibt. So müssen Anlagenbetreiber beispielsweise regelmäßig Daten zur Produktion und Einspeisung ihrer Anlage melden.