Abschreibung

Die Abschreibung in der Photovoltaik bezieht sich auf den Prozess, bei dem die Kosten einer Photovoltaikanlage über ihre Nutzungsdauer verteilt werden. Dieser Vorgang wird auch als AfA (Absetzung für Abnutzung) bezeichnet.

Es gibt verschiedene Methoden zur Abschreibung von Photovoltaikanlagen. Eine gängige Methode ist die lineare Abschreibung, bei der die Kosten gleichmäßig über die gesamte Nutzungsdauer der Anlage verteilt werden. In Deutschland beträgt die Nutzungsdauer von Photovoltaikanlagen in der Regel 20 Jahre.

Eine andere Methode ist die Sonderabschreibung. Bei dieser Methode können bis zu 20 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr der Inbetriebnahme oder verteilt auf die ersten fünf Jahre abgeschrieben werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass private Photovoltaikanlagen, die seit dem 1. Januar 2022 in Betrieb genommen wurden, nur dann abgeschrieben werden können, wenn sie eine Leistung über 30 kWp haben.

Die Abschreibung einer Photovoltaikanlage hat steuerliche Vorteile, da sie dazu beiträgt, die Steuerlast des Betreibers zu senken.