Absetzung für Abnutzung (AfA)
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein steuerlicher Begriff und bezieht sich auf den Wertverlust, den eine Photovoltaikanlage oder ein anderes Anlagegut über seine Nutzungsdauer hinweg erfährt. Diese Abschreibungen, auch AfA genannt, drücken aus, wie die Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage auf die Nutzungsdauer verteilt werden.
In Deutschland beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Solaranlage laut der allgemein verwendbaren AfA-Tabelle 20 Jahre. Das bedeutet, dass die Kosten für die Anschaffung und Installation der Anlage über einen Zeitraum von 20 Jahren linear abgeschrieben werden können.
Es gibt jedoch auch besondere Arten von Abschreibungen, wie beispielsweise die Sonderabschreibung. Mit der Sonderabschreibung haben Sie die Möglichkeit, zusätzlich zu den regulären Abschreibungen in den ersten 5 Jahren bis zu 40 % der Anschaffungskosten netto abzuschreiben . Um sich für eine Sonderabschreibung zu qualifizieren, ist es notwendig, dass die Photovoltaikanlage zu mindestens 90 % gewerblich genutzt wird und das jeweilige Unternehmen einen Gewinn von höchstens 204.517 Euro erzielt .
Die AfA ist ein wichtiger Aspekt bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung von Photovoltaikanlagen, da sie die Anschaffungskosten senkt und so den Ertrag der Anlage erhöht.
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