Stromsteuer
Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer auf den Verbrauch von elektrischer Energie, also auch auf den Strom, der von Photovoltaikanlagen erzeugt wird. In Deutschland ist die Stromsteuer im Stromsteuergesetz geregelt und die Einnahmen fließen in den allgemeinen Bundeshaushalt.
Für Photovoltaikanlagen gibt es jedoch besondere Regelungen. So sind Solaranlagen mit einer Leistung von weniger als 2 Megawatt (MW) grundsätzlich von der Stromsteuer befreit, unabhängig davon, ob der erzeugte Solarstrom selbst verbraucht oder ins Netz eingespeist wird. Auch Strom, der aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt und vom Betreiber der Anlage am Ort der Erzeugung entnommen wird, ist von der Steuer befreit.
Bis zum Jahr 2019 gab es im Stromsteuergesetz eine pauschale Befreiung der meisten Anlagenbetreiber von der Stromsteuer. Seitdem hat der Gesetzgeber jedoch Änderungen vorgenommen, die dazu führen können, dass unter bestimmten Umständen eine Stromsteuer anfällt.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen zur Stromsteuer komplex sind und von verschiedenen Faktoren abhängen, wie zum Beispiel der Größe der Photovoltaikanlage und dem Verwendungszweck des erzeugten Stroms. Daher sollten Betreiber von Photovoltaikanlagen immer eine individuelle steuerliche Beratung in Anspruch nehmen.